Regionale Kontrollgruppe prüft Güterverkehr auf Verkehrs- und Betriebssicherheit. 50 Beförderungseinheiten kontrolliert, 10 Fahrzeuge mussten Weiterfahrt untersagen werden.
Oldenburg/Wildeshausen: Polizeikontrollen auf A1 bei Wildeshausen

Oldenburg/Wildeshausen (ost)
Am Donnerstag, dem 11. Juni 2026, führten 12 Polizeibeamte der Polizeidirektion Oldenburg, zwei Beamte der Polizei Bremen und vier Mitarbeiter des Bundesamts für Logistik und Mobilität Kontrollen an Fahrzeugen des gewerblichen Güterverkehrs durch. Der Fokus der Überprüfung lag auf der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit der Fahrzeuge. Zwei Mitarbeiter des TÜV Nord unterstützten sie dabei.
Insgesamt wurden zwischen 8:30 und 15:30 Uhr 50 Transporteinheiten kontrolliert. In 10 Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt. Die meisten Mängel wurden bei den Reifen und der Ladungssicherung festgestellt.
Zu Beginn der Kontrolle wurde ein Sattelzug mit einem offenen Schüttgutcontainer gestoppt und überprüft. Das Fahrzeug war mit gefährlichen Abfällen (Bitumengemisch) beladen und auf dem Weg von einer Baustelle in Wildeshausen nach Bremen. Bei der Inspektion des Fahrzeugs und der mitgeführten Dokumente wurden verschiedene Verstöße festgestellt. Die erforderliche Kennzeichnung als Abfalltransport fehlte, ebenso fehlte eine Genehmigung für den Transport der gefährlichen Abfälle. Die Ladungssicherung des Bitumengemischs im offenen Schüttgutcontainer war unzureichend, und eine Überladung von 2,8 Tonnen wurde festgestellt. Außerdem wurden rostige Stabilisatoren und Schwingungsdämpfer an der Sattelzugmaschine entdeckt, die wichtige Komponenten für die Fahrdynamik darstellen.
Gegen den 69-jährigen Fahrer und den Verantwortlichen des Unternehmens wurden umfangreiche Bußgeldverfahren eingeleitet. Aufgrund fehlender Ladungssicherung wurde die Weiterfahrt untersagt.
Bei der Kontrolle eines anderen Sattelzugs fiel den Beamten die Ladung auf, die von Münster nach Travemünde zur Fähre gebracht werden sollte. Die Ladung, 22 Tonnen Papierrollen, war bereits verrutscht, da die Sicherungsmittel gelöst waren. Neben der mangelhaften Ladungssicherung wurde auch ein defekter Reifen am Sattelanhänger festgestellt. Die Weiterfahrt des 60-jährigen Fahrers wurde untersagt, bis die Ladung ordnungsgemäß gesichert und der Reifen gewechselt wurde. Auch in diesem Fall wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Ein 39-jähriger Fahrer wurde später auf der Rastanlage mit einem Sattelzug kontrolliert, beladen mit knapp 24 Tonnen Pasta. Bei der Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten wurden zahlreiche Verstöße gegen die Vorschriften des Fahrpersonals festgestellt. Insgesamt wurden 40 Verstöße festgestellt. Gegen den Fahrer und den Unternehmensverantwortlichen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Fahrer musste vor Ort eine Sicherheitsleistung von knapp 1.500 Euro hinterlegen.
Bei der Kontrolle eines weiteren Sattelzugs stellten die Beamten fest, dass der Sattelanhänger keine gültige Zulassung mehr hatte. Die Zulassung war vom Zulassungsstaat aufgehoben worden, da das Unternehmen seit über einem Jahr keine Versicherungsbeiträge gezahlt hatte und der Versicherungsschutz erloschen war. Der Unternehmensverantwortliche schloss daraufhin eine neue Versicherung ab und reichte sie der zuständigen Zulassungsstelle vor. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Auslandspflichtversicherungsgesetz eingeleitet, und es wurde ein Vermögensabschöpfungsverfahren wegen des finanziellen Vorteils durch Nichtzahlung der Versicherungsbeiträge angeregt.
Am Ende des Tages traf ein Kontrollteam auf einen Fahrer, den sie bereits kannten. Der Sattelzug war mit Fahrzeugteilen beladen, die erneut völlig ungesichert waren. Bei der ersten Inspektion wiesen auch die Bremsanlage des ausgewählten Sattelanhängers Mängel auf. Die Mitarbeiter des TÜV Nord stuften die Mängel an der Betriebsbremsanlage als gefährlich ein. Das Kontrollteam untersagte dem Fahrer die Weiterfahrt und begleitete das Fahrzeug in eine Werkstatt. Die Fahrt darf erst fortgesetzt werden, nachdem die Bremsanlage repariert und die Ladung gesichert wurde.
Quelle: Presseportal








