Bei einer Kontrolle in Salzgitter stellte der ZOLL Tabakwaren, Potenzmittel und Lachgas sicher. Steuerstrafverfahren wurden eingeleitet.
ZOLL entdeckt 5.500 Euro Steuerschaden bei Kioskkontrolle in Salzgitter

Braunschweig (ost)
Am vergangenen Mittwochabend, dem 13.05.2026, führten Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) aus Göttingen des Hauptzollamts (HZA) Braunschweig eine Überprüfung an einem Kiosk in Salzgitter durch und deckten dabei mehrere Verstöße gegen das Tabaksteuerrecht sowie gegen das Arzneimittelgesetz und das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz auf. Der ZOLL stellte einen Tabaksteuerschaden von über 5.500 Euro fest, leitete Steuerstrafverfahren ein und sicherte diverse Beweismittel.
Die Überprüfung war eine Maßnahme der Steueraufsicht nach der Abgabenordnung zur Sicherung des Steueraufkommens, in diesem Fall der Tabaksteuer. Der Beginn dieser Maßnahme war ungewöhnlich. Als der ZOLL den Kiosk betrat und die Maßnahme erklärte, betrat ein vermeintlicher Kunde das Geschäft und bat darum, die Toilette benutzen zu dürfen. Nachdem er die Toilette benutzt hatte, versuchte der „Kunde“, das Geschäft mit einem Karton zu verlassen. Der Kioskbesitzer behauptete gegenüber dem Zoll, dass es sich nur um einen Paketkunden handelte, obwohl dieser keinen Abholschein oder Ähnliches vorgelegt hatte. Der „Kunde“ wurde festgehalten und die Zöllner warfen einen Blick in das bereits geöffnete Paket ohne Etikett. Darin befanden sich unversteuerte Zigarettenstangen, die der Mann aus dem Kiosk schmuggeln wollte.
Im Verlauf der Kontrolle entdeckte der ZOLL weitere illegale Gegenstände unter dem Verkaufstresen und im Lagerraum. Für ein Fahrzeug auf dem Hinterhof, in dem ebenfalls unversteuerte Tabakwaren durch das Fenster sichtbar waren, wurde während der Maßnahme ein Durchsuchungsbeschluss beim zuständigen Richter erwirkt.
Insgesamt wurden 19.700 Stück unversteuerte Zigaretten und 4.626 Milliliter unversteuerte Tabakwarenersatzstoffe (Liquid für Vapes) sichergestellt, wodurch der Steuerschaden insgesamt 5.539,54 Euro beträgt.
Zusätzlich wurden 27 Dosen Snus (Oraltabak), 99 Dosen tabakfreie Nikotin-Pouches zum oralen Gebrauch, 4.690 Milliliter Lachgas sowie 299 Stück und 587 Gramm Potenzmittel sichergestellt. Tabak zum oralen Gebrauch, einschließlich Snus, ist gemäß dem Tabakerzeugnisgesetz verboten. Tabakfreie Nikotin-Pouches fallen unter die Novel-Food-Verordnung der EU, für die es keine Zulassung gibt, wodurch sie ebenfalls verboten sind. Lachgas fällt unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz und Potenzmittel sind nach dem Arzneimittelgesetz verboten.
Gegen den 32-jährigen Kioskbesitzer und den 23-jährigen vermeintlichen Kunden wurden Steuerstrafverfahren eingeleitet, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden können. Die Höhe der Strafen wird vom zuständigen Gericht festgelegt.
Die Ermittlungen dauern an und werden von der Staatsanwaltschaft Braunschweig durchgeführt.
Quelle: Presseportal
Statistiken zur Drogenkriminalität in Niedersachsen für 2022/2023
Die Drogenraten in Niedersachsen zwischen 2022 und 2023 blieben relativ stabil. Im Jahr 2022 wurden 35.970 Fälle von Drogenkriminalität aufgezeichnet, wobei 33.839 Fälle gelöst wurden. Es gab insgesamt 30.300 Verdächtige, darunter 26.376 Männer, 3.924 Frauen und 7.947 Nicht-Deutsche. Im Jahr 2023 stieg die Anzahl der aufgezeichneten Fälle leicht auf 36.058, wobei 33.800 Fälle gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen ging jedoch auf 29.653 zurück, darunter 25.755 Männer, 3.898 Frauen und 8.584 Nicht-Deutsche. Im Vergleich zur Region Nordrhein-Westfalen, die im Jahr 2023 die meisten registrierten Drogenfälle in Deutschland verzeichnete – 73.917 – sind die Zahlen in Niedersachsen vergleichsweise niedriger.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 35.970 | 36.058 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 33.839 | 33.800 |
| Anzahl der Verdächtigen | 30.300 | 29.653 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 26.376 | 25.755 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 3.924 | 3.898 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 7.947 | 8.584 |
Quelle: Bundeskriminalamt







