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Alkoholisierter E-Scooter-Unfall: Velberter schwer verletzt

Ein 47-jähriger Mann in Velbert wurde bei einem Alleinunfall mit einem E-Scooter schwer verletzt. Er stand unter Alkoholeinfluss und verlor die Kontrolle über seinen Roller.

Symbolbild
Foto: Presseportal.de

Velbert (ost)

Am Freitagabend (1. Mai 2026) wurde ein 47-jähriger Velberter bei einem Alleinunfall mit einem E-Scooter in Velbert schwer verletzt. Der Mann war betrunken.

Der Mann fuhr gegen 19:45 Uhr auf seinem E-Scooter entlang der Kuhlendahler Straße in Richtung Schmalenhofer Straße, als er bei der Bushaltestelle „Abzweig Kuhlendahl“ ohne äußere Einwirkung die Kontrolle über seinen Roller verlor und stürzte.

Der verletzte Mann wurde von Rettungskräften mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht.

Die Polizei stellte fest, dass der Velberter offensichtlich betrunken war. Da er nicht in der Lage war, einen Atemalkoholtest zu machen, wurde ihm im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen.

Die Polizei möchte darauf hinweisen, dass für E-Scooter-Fahrer die gleichen Alkoholgrenzwerte gelten wie für Autofahrer. Bereits ab 0,3 Promille kann man strafrechtlich belangt werden, wenn man betrunken nicht mehr sicher im Straßenverkehr unterwegs ist. Die 0,5-Promille-Grenze gemäß §24a des Straßenverkehrsgesetzes gilt auch für E-Scooter. Eine Straftat liegt vor, wenn jemand trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter fährt. Personen unter 21 Jahren oder Fahranfänger dürfen überhaupt keinen Alkohol im Blut haben. Bei Verstoß drohen in der Regel Bußgelder bis zu 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Weitere Informationen zur Nutzung von E-Scootern finden Sie auf unserer Website unter folgendem Link:

https://mettmann.polizei.nrw/artikel/e-scooter-polizei-raeumt-mit-gaengigen-mythen-zu-den-elektrischen-rollern-auf

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Nordrhein-Westfalen insgesamt 637.365 Verkehrsunfälle. Davon waren 63.250 Unfälle mit Personenschaden, was 9,92% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 13.559 Fälle aus, was 2,13% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 3.764 Fällen registriert, was 0,59% aller Unfälle ausmacht. Die meisten Unfälle (87,36%) waren übrige Sachschadensunfälle, insgesamt 556.792. Innerorts ereigneten sich 55.296 Unfälle (8,68%), außerorts (ohne Autobahnen) 17.437 Unfälle (2,74%) und auf Autobahnen 6.889 Unfälle (1,08%). Die Anzahl der Getöteten betrug 450, Schwerverletzte 11.172 und Leichtverletzte 68.000.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 637.365
Unfälle mit Personenschaden 63.250
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 13.559
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 3.764
Übrige Sachschadensunfälle 556.792
Ortslage – innerorts 55.296
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 17.437
Ortslage – auf Autobahnen 6.889
Getötete 450
Schwerverletzte 11.172
Leichtverletzte 68.000

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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