Eine Zeugin am Dortmunder Hauptbahnhof gab falsche Personalien an. Nach Überprüfung der Fingerabdrücke wurden zwei offene Haftbefehle entdeckt.
Dortmund: Polizei vollstreckt Haftbefehle
Dortmund (ost)
Am Abend des 17. Juni gab eine deutsche Staatsbürgerin am Dortmunder Hauptbahnhof als Zeugin mündliche Angaben zu ihrer Identität. Die Polizeibeamten wurden skeptisch und entdeckten zwei offene Fahndungen.
Um 21:30 Uhr meldete sich eine 33-jährige Frau nach einem physischen Streit am Hauptbahnhof Dortmund bei den Einsatzkräften als potenzielle Zeugin. Auf Nachfrage gab sie an, dass sie keine Ausweispapiere bei sich trug und zögerlich ihren Namen nannte. Ein Geburtsdatum wurde nicht genannt.
Aufgrund der zögerlichen Reaktion der obdachlosen Frau und der anfänglichen Verschweigung des Geburtsdatums hatten die Bundespolizisten den Verdacht, dass es sich hierbei nicht um die korrekten Identitätsdaten handelte. Eine Überprüfung der Fingerabdrücke in der Bundespolizeiwache bestätigte den Verdacht. Die Frau hatte falsche Angaben gemacht und es lagen zwei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Dortmund gegen sie vor.
Einmal wegen Betrugs, bei dem entweder 1200 Euro bezahlt oder 112 Tage im Gefängnis verbracht werden mussten. Zum anderen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Hier mussten entweder 400 Euro (zuzüglich 86 Euro Kosten) bezahlt oder eine 40-tägige Haftstrafe angetreten werden. Die Polizisten nahmen die 33-Jährige fest und sie erklärte, dass sie die Geldstrafen nicht bezahlen könne. Danach übergaben die Einsatzkräfte die obdachlose Frau den Justizvollzugsbeamten.
Quelle: Presseportal