Anwärterin des Hauptzollamts Duisburg entdeckt Schmuggel von Goldschmuck bei Reisenden aus Marokko, Steuerschaden über 4.000 Euro
Duisburg; Kreis Kleve: Goldschmuggel am Flughafen Weeze aufgedeckt

Duisburg; Kreis Kleve (ost)
Am 11.05.2026 führten die Beamten der Kontrolleinheit Reiseverkehr des Hauptzollamts Duisburg am Flughafen Weeze eine Kontrolle bei zwei Frauen (31 und 52 Jahre alt) durch, die aus Marokko einreisten. Die beiden Reisenden, Mutter und Tochter, passierten den grünen Ausgang für Waren, die nicht angemeldet werden müssen, als sie von einer Auszubildenden, die beim Hauptzollamt Duisburg am Flughafen Weeze tätig war, für eine Zollkontrolle aufgrund ihrer Einreise aus einem Drittland gestoppt wurden.
Beim Durchleuchten ihres mitgeführten Gepäcks mit einem Röntgengerät entdeckten die Beamten mehrere Schmuckschatullen. Daraufhin entschieden sie, das Gepäck der Reisenden für eine gründlichere Kontrolle zu öffnen. Dabei fanden sie Kaufbelege für verschiedene Goldschmuckstücke in den Schatullen. Es stellte sich heraus, dass die Frauen Goldschmuck im Wert von insgesamt rund 20.000 Euro, den sie in Marokko gekauft hatten, in Form von Armbändern und Ringen am Körper trugen.
Der Wert des Goldschmucks von rund 20.000 Euro überstieg die Freimenge von 430 Euro pro Person für Flugreisende deutlich, und eine Anmeldung bei der Zollstelle wäre für die Frauen verpflichtend gewesen. Da sie den grünen Ausgang für nicht angemeldete Waren benutzt hatten, besteht nun der Verdacht der versuchten Steuerhinterziehung gegen beide. Daher wurde vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und der Goldschmuck als Beweismittel beschlagnahmt. Der verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf über 4.000 Euro.
Weitere Informationen zur Arbeit des Zolls und zur Ausbildung oder dem Studium beim Zoll finden Interessierte auf den Websites www.zoll.de oder www.zoll-karriere.de.
Zusätzliche Information:
Bei Überschreitung der Freimengen für Mitbringsel müssen Einfuhrabgaben gezahlt werden. Diese Mitbringsel müssen bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land an der Zollstelle mündlich angemeldet werden (z.B. durch Benutzung des roten Ausgangs am Flughafen). Dort werden die fälligen Einfuhrabgaben berechnet, abhängig von Art und Wert der Ware. Die festgesetzten Abgaben müssen grundsätzlich vor Ort entrichtet werden.
Weitere Informationen zu Freimengen für Reisende und Zollbestimmungen finden Interessierte auf www.zoll.de.
Quelle: Presseportal







