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Rhein-Erft-Kreis: E-Scooter-Kontrollen durch Polizei

Polizisten haben in Kerpen eine E-Scooterfahrerin und in Wesseling einen E-Scooterfahrer kontrolliert. Beide Fahrzeuge wurden sichergestellt und Strafanzeigen erstattet.

Foto: Depositphotos

Rhein-Erft-Kreis (ost)

Ein Fahrrad wurde beschlagnahmt

Beamte haben am Dienstag (19. Mai) eine 15-jährige E-Scooter-Fahrerin in Kerpen kontrolliert und einen E-Scooter eines 20-jährigen in Wesseling sichergestellt. Die Ermittlungen wurden vom Verkehrskommissariat übernommen.

Um 14 Uhr bemerkten Polizisten auf Streife in Kerpen eine E-Scooter-Fahrerin, an deren Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Die Beamten planten, die Jugendliche zu kontrollieren, die jedoch versuchte, der Kontrolle zu entkommen und weiterfuhr. Dabei stellten die Einsatzkräfte fest, dass das Elektrokleinstfahrzeug deutlich schneller unterwegs war als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Nach einer kurzen Verfolgungsjagd stoppten die Polizisten die Zweiradfahrerin und führten eine Kontrolle durch. Sie untersagten der Jugendlichen die Weiterfahrt und erstatteten Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

In Wesseling fiel den Einsatzkräften gegen 15:15 Uhr ein E-Scooter mit einem ungültigen (grünen) Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr auf. Sie stoppten den Fahrer auf einem Parkplatz in der Nähe der Rodenkirchener Straße und des Mühlenwegs. Bei der Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass der E-Scooter als gestohlen gemeldet war. Da der Fahrer keinen Eigentumsnachweis vorlegen konnte, wurde das Zweirad beschlagnahmt. Es wurde Anzeige erstattet wegen des Verdachts der Hehlerei und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Die Kennzeichen des aktuellen Versicherungsjahres (1. März 2026 bis 28. Februar 2027) haben eine schwarze Schrift. Personen, die beispielsweise mit einem Kleinkraftrad, einem Mofa oder einem Elektrokleinstfahrzeug (u.a. E-Scooter) unterwegs sind und von der Polizei kontrolliert werden, ohne die neuen Kennzeichen zu haben, müssen mit einer Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen. (sc)

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Nordrhein-Westfalen insgesamt 637.365 Verkehrsunfälle. Davon waren 63.250 Unfälle mit Personenschaden, was 9,92% aller Unfälle ausmacht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 13.559 Fälle aus, was 2,13% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 3.764 Fällen registriert, was 0,59% aller Unfälle entspricht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 556.792 Fälle, was 87,36% aller Unfälle ausmacht. Innerorts gab es 55.296 Unfälle (8,68%), außerorts (ohne Autobahnen) 17.437 Unfälle (2,74%) und auf Autobahnen 6.889 Unfälle (1,08%). Insgesamt gab es 450 Getötete, 11.172 Schwerverletzte und 68.000 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 637.365
Unfälle mit Personenschaden 63.250
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 13.559
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 3.764
Übrige Sachschadensunfälle 556.792
Ortslage – innerorts 55.296
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 17.437
Ortslage – auf Autobahnen 6.889
Getötete 450
Schwerverletzte 11.172
Leichtverletzte 68.000

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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