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Niederöfflingen: Verstöße gegen Lkw-Gewichtsbeschränkungen

Am Dienstag wurden mehrere Lkw wegen Überladungen gestoppt. Bußgelder und Verfahren gegen die Unternehmen wurden eingeleitet.

Holztransport vom 18.05.26 mit 48t
Foto: Presseportal.de

Morbach/Salmtal/Niederöfflingen (ost)

Am gestrigen Tag verlief die Kontrolle für einen slowenischen Fahrzeug-Transport auf der BAB A-1 bei Salmtal sehr unglücklich, als die Beamten der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier sie durchführten. Auch für einen belgischen Langholztransport lief die Kontrolle am Montag in Morbach nicht ganz reibungslos.

Schon am Montagmorgen stoppten Beamte des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) Mainz und der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier einen belgischen Langholztransport, der am vergangenen Freitag auf der B-50 bei Longkamp fast 12 Tonnen zu viel Holz geladen hatte. Bei einer erneuten Verwiegung mit einer Radlastwaage der Polizei wurde ein Gesamtgewicht von 48 Tonnen festgestellt, was wiederum einer Überladung von 20% entspricht. Auch diesmal durfte die Fahrt nicht fortgesetzt werden. Neben dem üblichen Bußgeld für den Fahrer und einem Verfahren gegen das Unternehmen, bei dem der Frachterlös eingezogen werden kann, werden weitere Maßnahmen geprüft, um die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen einzuziehen.

Am Dienstagmorgen stoppten die Beamten einen weiteren überladenen deutschen Holztransport, ebenfalls in Morbach, auf dem Weg zum Sägewerk. Der mit Tannenstämmen beladene Holztransport wog über 49 Tonnen, was einer Überladung von mehr als 22% entspricht. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt und es wurden entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet.

In beiden Fällen waren nur 40 Tonnen Gesamtgewicht erlaubt.

Am Dienstagnachmittag stoppten die Beamten dann auf der BAB A-1 bei Salmtal einen slowenischen Fahrzeug-Transport, der mit zwei überbreiten Traktoren auf dem Weg von Mannheim nach Belgien war. Bei der Überprüfung der erforderlichen Ausnahmegenehmigung stellten sie fest, dass das Unternehmen kürzlich die Kennzeichen des Gespanns ausgetauscht hatte, dies aber nicht in der Ausnahmegenehmigung vermerkt war. Zusätzlich wich der Transport von der genehmigten Route ab, nur um einen Stau auf der BAB A-3 zu umgehen und Zeit zu sparen. Beide Abweichungen führten dazu, dass die Ausnahmegenehmigungen ungültig wurden und die Weiterfahrt vorerst gestoppt wurde. Die Ladungssicherung der Traktoren entsprach ebenfalls nicht den Vorschriften und musste vom Fahrer neu gemacht werden. Die Weiterfahrt wird erst nach Vorlage einer angepassten, neuen und gültigen Ausnahmegenehmigung erlaubt.

Der Fahrer wird nun mit einem Bußgeldverfahren konfrontiert. Das gegen das Unternehmen eingeleitete Verfahren, bei dem der Frachterlös eingezogen werden kann, könnte zu einem Verlust im vierstelligen Bereich führen.

Zum Abschluss des Tages stoppten die Beamten auf der BAB A-1 an der Tank- und Rastanlage Eifel bei Niederöfflingen einen Klein-Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3.500 kg, dessen tatsächliches Gewicht jedoch bei 6.400 kg lag. Dies bedeutete eine Überladung von über 80%. Der Lkw war mit Keksen beladen. Auch hier wurde die Weiterfahrt sofort untersagt. Ein Teil der Kekse soll am Mittwoch umgeladen werden.

Der Fahrer wird höchstwahrscheinlich ein empfindliches Bußgeld erhalten und auch für das Unternehmen wird es teuer. Denn auch hier wird ein Verfahren eingeleitet, bei dem der Frachterlös eingezogen werden kann.

Quelle: Presseportal

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