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Feststellungen am Grenzübergang in Reitzenhain

Die Bundespolizei traf mehrere Feststellungen bei Grenzkontrollen, darunter Haftbefehle und Einreiseverweigerungen für Staatsangehörige aus verschiedenen Ländern.

Foto: unsplash

Reitzenhain/ Marienberg (ost)

Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz führten am 19. Mai 2026 um 15:30 Uhr eine Überprüfung an einem slowenischen Bürger im Rahmen der wieder eingeführten Grenzkontrollen am Grenzübergang in Reitzenhain durch. Während der Überprüfung des 49-jährigen Mannes wurde festgestellt, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort vorlag. Der Mann wurde zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen oder einer Geldstrafe von über 900 EUR verurteilt. Er konnte die Geldstrafe bezahlen und seine Reise fortsetzen.

Die Einreisekontrolle für eine 32-jährige ungarische Staatsbürgerin endete heute Morgen um 00:20 Uhr am Grenzübergang in Reitzenhain in der Justizvollzugsanstalt in Chemnitz. Bei der Frau lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Diebstahls vor. Die geforderte Geldstrafe von über 1000 EUR konnte die Frau nicht bezahlen, daher wurde sie von Beamten der Bundespolizeiinspektion Chemnitz in die JVA Chemnitz gebracht, wo sie nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen absitzen muss.

Ein Lastwagenfahrer mit aserbaidschanischer Staatsangehörigkeit wurde heute Morgen um 03:30 Uhr kontrolliert. Bei dem 56-jährigen Mann wurde eine Fahndungsnotierung zur Einreiseverweigerung wegen Tötungsabsichten an seiner Tochter in Frankreich festgestellt. Er wurde nach Tschechien zurückgeschickt.

Quelle: Presseportal

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