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Schwerer Verkehrsunfall auf der Autobahn – Vollsperrung der Fahrbahn

Nach einem schweren Unfall auf der Autobahn ist die Fahrbahn für die Dauer der Bergungsarbeiten voll gesperrt.

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Unfall auf Autobahn (Symbolbild)
Foto: NF24 / Canva

In der letzten Nacht (24.Januar 2023) kam es auf der BAB 24 zwischen der Anschlussstelle Gudow und dem Rastplatz Gudow in Fahrtrichtung Berlin zu einem schweren Verkehrsunfall.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand befuhr gegen 23:30 Uhr ein 47- jähriger Mann aus Hagenow mit einem Opel Zafira die Autobahn in Richtung Berlin. Aus noch ungeklärter Ursache prallte der Opel mehrfach gegen einen LKW mit Anhänger, der auf dem rechten Fahrstreifen unterwegs war.

Im Anschluss überschlug sich der PKW mehrfach und kam auf dem Grünstreifen zum Liegen. Der Fahrer wurde aus dem Fahrzeug geschleudert. Der 47- jährige Opel-Fahrer wurde bei dem Unfall lebensgefährlich verletzt. Der 35- jährige LKW-Fahrer aus der Nähe von Schwerin blieb unverletzt. Bei dem Verkehrsunfall entstand ein Sachschaden von mehr als 25.000 Euro.

Zur Klärung der Unfallursache wurde durch die Staatsanwaltschaft Lübeck ein Sachverständigengutachten angeordnet. Für die Dauer der Unfallaufnahme und der Bergungsmaßnahmen musste die Autobahn in Richtung Berlin teilweise voll gesperrt werden. Gegen 05 Uhr konnte die Sperrung komplett aufgehoben werden.

Schleswig-Holstein: Drogenfund auf Bundesautobahn BAB 1

Am vergangenen Sonntagabend haben Einsatzkräfte einer Kontrolleinheit des Hauptzollamts Kiel im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle auf der BAB 1 in einen Pkw Marihuana mit einem Straßenverkaufswert von ca. 56.000 Euro sichergestellt.

Die Zöllner*innen lotsten den Pkw aus dem fließenden Verkehr zum Rastplatz Buddikate Ost. Die Fahrerin und der Beifahrer gaben an, von einer Verlobungsfeier in Hamburg kommend auf dem Heimweg nach Lübeck zu sein. Die Frage nach mitgeführten Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, verneinten beide.

Bei der sich anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs fanden die Zöllner*innen im Kofferraum einen Müllsack mit fünf Plastikpaketen, deren Inhalt sich als 5600 Gramm Marihuana herausstellte.

Gegen den 36-jährigen Beifahrer, der einräumte, dass es sich um sein Marihuana handelt, wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die Fahrerin konnte glaubhaft versichern, nichts von den Drogen gewusst zu haben.

Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen, später jedoch mangels Haftgründen entlassen. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg -Dienstsitz Kiel- .

Zusatzinformation:

Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung gelten Beschuldigte als unschuldig (Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten). Eine Untersuchungshaft darf nur dann angeordnet werden, wenn die Haft zur Sicherung des Ermittlungsverfahrens erforderlich ist. Dazu muss nach Strafprozessordnung (§112 StPO) einer der folgenden Haftgründe erfüllt sein: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Verdacht der Schwerkriminalität oder Wiederholungsgefahr.

bh
Quellen: Polizeidirektion Ratzeburg, Hauptzollamt Kiel