Zum Tag der biologischen Vielfalt warnt der Zoll vor Verstößen gegen Artenschutzbestimmungen. Geschützte Tiere und Pflanzen sollten nicht unbedacht mitgebracht oder online gekauft werden.
Kiel, Schleswig-Holstein, Deutschland: Nicht jedes Urlaubssouvenir gehört ins Reisegepäck

Kiel, Schleswig-Holstein, Deutschland (ost)
Ob Korallenketten aus dem Strandshop, Schlangenleder-Gürtel vom Basar oder exotische Pflanzen aus dem Urlaub: Viele Mitbringsel, die harmlos wirken, verstoßen gegen internationale Artenschutzbestimmungen.
Zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai warnt das Hauptzollamt Kiel davor, geschützte Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellte Produkte unbedacht aus dem Urlaub mitzubringen oder im Internet zu kaufen. Der Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt.
Allein im vergangenen Jahr wurde der Zoll bundesweit über 1.300 Mal im Bereich Artenschutz fündig. Dabei beschlagnahmten Zöllnerinnen und Zöllner über 8,7 Tonnen sowie mehr als 56.600 geschützte Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellte Waren. Sichergestellt wurden unter anderem Korallen, geschützte Pflanzen sowie Produkte aus Reptilienleder.
Besonders problematisch ist, dass viele Reisende oder Käuferinnen und Käufer gar nicht wissen, dass bestimmte Souvenirs, Naturprodukte oder Dekorationsartikel unter Artenschutz stehen.
„Viele Verstöße passieren nicht vorsätzlich. Das Problem ist oft schlicht fehlendes Wissen. Gerade deshalb ist Aufklärung beim Artenschutz so wichtig“, so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
Beim Hauptzollamt Kiel stellen die Zöllnerinnen und Zöllner immer wieder auch Salami aus Zwergwal-Fleisch fest, die Reisende beispielsweise aus Norwegen mit nach Deutschland bringen. Vielen Reisenden ist nicht bewusst, dass die Einfuhr solcher Produkte gegen Artenschutzbestimmungen verstößt.
„Der beste Artenschutz beginnt manchmal einfach damit, etwas nicht zu kaufen. Denn nur solange solche Produkte gekauft werden, bleibt der illegale Handel lukrativ“, so Oder abschließend.
Zusatzinformation:
Viele geschützte Tiere und Pflanzen unterliegen dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES). Verstöße gegen die Einfuhrbestimmungen können straf- oder bußgeldrechtliche Folgen haben, auch wenn die Waren als Urlaubssouvenir oder private Onlinebestellung gedacht sind.
Weitere Informationen finden Reisende und Verbraucher unter
www.artenschutz-online.de
sowie auf
www.zoll.de
Quelle: Presseportal








