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Corona-Ausbruch in Heim: Geldstrafe wegen Impfpass-Fälschung

Eine frühere Pflegeheim-Mitarbeiterin ist nicht für den Tod einer Seniorin verantwortlich. Das hat das Landgericht Hildesheim auf Grundlage wissenschaftlicher Gutachten entschieden.

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Wegen Urkundenfälschung ist eine frühere Pflegeheim-Mitarbeiterin zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Nach einem Corona-Ausbruch mit drei Toten in einem Hildesheimer Pflegeheim ist eine frühere Mitarbeiterin wegen Urkundenfälschung am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Die 46-Jährige hatte ihrem Arbeitgeber einen gefälschten Impfpass vorgelegt. Strafmildernd wertete das Gericht unter anderem, dass die Frau sich selbst bei der Polizei angezeigt hatte.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft ihr auch fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt. In Bezug auf diese Vorwürfe wurde das Verfahren eingestellt, weil Gutachter vorgetragen hatten, dass die 46-Jährige nicht zweifelsfrei als Auslöserin der Infektionskette bestimmt werden könne.

Die Frau hatte Ende November 2021 drei Tage lang weiter als Alltagsbegleiterin in dem Heim gearbeitet, während ihr Sohn Corona hatte und sie unbemerkt selbst auch infiziert war. Als ungeimpfte Kontaktperson hätte sie sich nach den damaligen Regeln eigentlich in Quarantäne begeben müssen. Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel – damit ist das Urteil rechtskräftig.

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dpa