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Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen Freilassung des angeklagten Jugendlichen ein

Gericht muss über Begründung der Beschwerde entscheiden, während Ermittlungen gegen Bruder weitergehen.

Der Fall um den getöteten Joel hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Foto: Stefan Sauer/dpa

Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat Einspruch gegen die Freilassung des angeklagten Jugendlichen aus der Untersuchungshaft im Fall des getöteten sechsjährigen Joel eingelegt. Dies wurde von der Staatsanwaltschaft bekannt gegeben. Der Teenager ist wegen Totschlags angeklagt. Der Prozess vor dem Landgericht Neubrandenburg hatte am Dienstag begonnen.

Laut einer Sprecherin des Landgerichts Neubrandenburg muss das Gericht innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Beschwerde darüber entscheiden, ob sie begründet ist. Falls das Landgericht die Beschwerde als unbegründet ansieht, wird der Fall an das Oberlandesgericht Rostock weitergeleitet, welches dann die Entscheidung trifft.

Am zweiten Prozesstag am Donnerstag hatte das Landgericht entschieden, den Jugendlichen aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Die Kammer habe nach Prüfung des Haftbefehls keinen Haftgrund mehr erkannt, hatte ein Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg am Donnerstagabend gesagt. «Der Haftgrund war die Wiederholungsgefahr.» 

Nach Angaben der Sprecherin ist das Gericht während des Verfahrens jederzeit verpflichtet zu überprüfen, ob es Gründe für eine Untersuchungshaft gibt. Diese wurden nach der Vernehmung der Zeugen am Donnerstag nicht mehr festgestellt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft haben sich jedoch keine neuen Fakten ergeben.

Joel soll erstochen worden sein

Im vergangenen September wird behauptet, dass der damals 14-jährige Joel in Pragsdorf bei Neubrandenburg geschlagen und erstochen hat. Aus diesem Grund muss sich der Jugendliche vor dem Landgericht Neubrandenburg wegen Totschlags verantworten. Es besteht die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur schwieg der Angeklagte am Dienstag zum Prozessauftakt.

Der Fall um den ermordeten Joel hatte deutschlandweit für große Aufmerksamkeit gesorgt. Bis jetzt wurden bereits zwei Verhandlungstage in dem Prozess abgehalten. Der nächste Termin ist für den 27. Februar geplant. Es sind noch vier weitere Termine bis Ende März vorgesehen. Danach könnte es zu einer Urteilsverkündung kommen.

In Zusammenhang mit dem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft außerdem gegen den 17 Jahre alten Bruder des Angeklagten. «Die Ermittlungen dauern an», teilte die Staatsanwaltschaft mit.

dpa