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Neue Regelungen für Apotheken: Was Patienten jetzt wissen müssen

Die neue Apothekenreform des Bundestags ermöglicht den Erwerb bestimmter rezeptpflichtiger Medikamente ohne Rezept und erweitert die Impf- sowie Gesundheitsangebote in Apotheken. Kritiker warnen jedoch vor möglichen Überforderungen der Apotheker und fordern angemessene Vergütung.

Medikamente ohne Rezept! Das bedeutet die neue Apothekenreform für SIE | Politik
Bildquelle: Mika Baumeister auf Unsplash

Der Bundestag hat die neue Apothekenreform verabschiedet, die von Gesundheitsministerin Nina Warken initiiert wurde. Diese Reform bringt wesentliche Veränderungen für Patienten sowie für Apotheken mit sich. Zukünftig werden bestimmte rezeptpflichtige Medikamente auch ohne Vorlage eines Rezepts erhältlich sein. Zudem dürfen Apotheken eine erweiterte Anzahl an Impfungen durchführen und Gesundheitschecks anbieten.

Neuregelungen für rezeptpflichtige Medikamente

Gemäß den neuen Bestimmungen können Patienten in bestimmten Fällen rezeptpflichtige Medikamente erwerben, ohne ein Rezept vorlegen zu müssen. Für chronisch kranke Patienten gilt, dass sie einmalig die kleinste Packung eines Medikaments direkt in der Apotheke kaufen können, sofern sie dieses Medikament bereits über mindestens drei Quartale verschrieben erhalten haben. Als Nachweis können Daten aus der elektronischen Patientenakte verwendet werden, aber auch Medikationspläne, Arztbriefe oder Informationen aus dem Kundensystem der Apotheke sind zulässig. Die Kosten für das Medikament müssen von den Patienten selbst getragen werden.

Erweiterte Kompetenzen für Apotheker

Apotheker erhalten zudem die Erlaubnis, bei bestimmten akuten Erkrankungen Medikamente direkt abzugeben, ohne dass ein Rezept erforderlich ist. Die spezifischen Krankheitsbilder, die unter diese Regelung fallen, werden später durch eine Verordnung festgelegt. Im Gesetzestext sind jedoch bereits einige Einschränkungen vermerkt: Es dürfen nur unkomplizierte akute Erkrankungen behandelt werden, Antibiotika, die systemisch wirken, sowie Medikamente mit hohem Missbrauchsrisiko sind ausgeschlossen.

Erweiterung der Impf- und Vorsorgeangebote

Ein weiterer Aspekt der Reform ist die Ausweitung der Impfangebote in Apotheken. Apotheker dürfen künftig Impfungen gegen Krankheiten wie Tetanus oder Hepatitis durchführen. Darüber hinaus wird es mehr Vorsorgeangebote geben, darunter Herz-Kreislauf-Checks, Blutdruckmessungen und Diabetes-Vorsorgeuntersuchungen.

Erhöhung der Testmöglichkeiten in Apotheken

Die Reform sieht auch vor, dass Apotheken eine größere Anzahl von Schnelltests durchführen dürfen. Zu den neuen Testmöglichkeiten zählen unter anderem Tests auf Influenza, RSV, Norovirus, Rotavirus und Adenoviren.

Kritik an der Reform

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt die Möglichkeit, mehr Dienstleistungen anzubieten, weist jedoch darauf hin, dass nur wirtschaftlich gesunde Apotheken in der Lage sein werden, diese neuen Aufgaben zu erfüllen. Die Apotheker fordern daher eine angemessene Vergütung für die zusätzlichen Leistungen. Gleichzeitig äußern Ärzte Bedenken, dass Apotheker Aufgaben übernehmen, für die sie möglicherweise nicht ausreichend qualifiziert sind.


Quellen: Bild, bundesgesundheitsministerium

Bildquelle: Bildquelle: Mika Baumeister auf Unsplash

Ronny Winkler