Die Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert Ritter Sport wegen der Einführung leichterer Schokoladentafeln und sieht darin ein Beispiel für Shrinkflation. Ein aktuelles Gerichtsurteil könnte die Rechte der Verbraucher stärken und neue Maßstäbe setzen.
Rittersport auf der Abschussliste der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat erneut auf das Problem der sogenannten Mogelpackungen hingewiesen, wobei nun Ritter Sport im Fokus steht. Ein aktuelles Gerichtsurteil könnte dabei neue Perspektiven eröffnen.
Seit Ende April hat Ritter Sport seine Produktpalette um neue Schokoladentafeln erweitert, die mit einem Gewicht von 75 Gramm deutlich leichter sind als die herkömmlichen 100 Gramm. Diese neue Produktlinie, die als „Edelkakao Klasse“ bezeichnet wird, umfasst drei Sorten: „Die Vollmundige“ mit 55 Prozent Kakao, „Die Aromatische“ mit 74 Prozent Kakao und „Die Intensive“ mit 81 Prozent Kakao.
Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht in diesen Änderungen ein Beispiel für das Phänomen der Shrinkflation, bei dem die Menge eines Produkts bei gleichbleibendem Preis verringert wird. Dies kann für Verbraucher, die nicht genau hinsehen, schwer erkennbar sein, da die Verpackungsgröße unverändert bleibt. Tatsächlich erhalten die Käufer für den gleichen Preis weniger Produkt.
Ritter Sport reduziert Gewicht der Schokoladentafeln
Die neuen Schokoladentafeln wiegen nur noch 75 Gramm, im Gegensatz zu den vorherigen 100 Gramm. Die Verbraucherzentrale Hamburg äußerte den Verdacht, dass hier eine Form der Shrinkflation vorliegt. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass Ritter Sport nicht einfach das Gewicht eines bestehenden Produkts reduziert hat, sondern eine neue Produktlinie eingeführt hat, die die alte „Kakao Klasse“ ersetzen soll.
Berichten zufolge, unter anderem von verschiedenen Medien, wird die alte „Kakao Klasse“ nicht mehr produziert und könnte somit vom Markt verschwinden. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass Käufer, die zuvor die dunklen Schokoladen der „Kakao Klasse“ bevorzugten, nun gezwungen sein könnten, auf die teureren Varianten der „Edelkakao Klasse“ zurückzugreifen. Diese neuen Tafeln wurden bereits auf die Mogelpackungsliste der Verbraucherzentrale gesetzt, die Verbraucher über versteckte Preiserhöhungen informiert.
Stellungnahme von Ritter Sport
Die Alfred Ritter GmbH & Co. KG hat auf die Vorwürfe reagiert und betont, dass es sich bei der „Edelkakao Klasse“ um eine völlig neue Produktgruppe handelt. Daher könne nicht von einer Reduzierung der Füllmenge gesprochen werden, die eine Kennzeichnungspflicht nach sich ziehen würde. Auf der Verpackung sei das Gewicht von 75 Gramm mehrfach angegeben.
Das Unternehmen erklärte zudem, dass das neue Tafelformat und die Preisgestaltung auf einem anderen Rohstoffpreis basieren, was erklären könnte, warum die neuen Tafeln trotz des geringeren Gewichts nicht um 33 Prozent günstiger sind.
Gerichtsurteil stärkt Verbraucherrechte
In der Zukunft könnte es für Unternehmen, die ihre Produkte in dieser Weise verkleinern, schwieriger werden. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat kürzlich einen Erfolg im Streit um die Schokoladentafeln der Marke Milka erzielt. Das Landgericht Bremen entschied, dass Verbraucher nicht getäuscht werden dürfen, wenn Produkte bei gleichbleibender Verpackung weniger Inhalt haben.
In diesem speziellen Fall ging es um eine Milka-Tafel, die von 100 Gramm auf 90 Gramm reduziert wurde, während die Verpackung und das Design unverändert blieben. Das Gericht stellte fest, dass die entsprechenden Hinweise zur Füllmenge im Gesamtbild der Verpackung untergehen und für Käufer kaum erkennbar sind.
Ein Vertreter der Verbraucherzentrale Hamburg äußerte, dass viele Käufer nicht bemerken, dass sie für ihr Geld weniger Schokolade erhalten. Das Urteil wird als Stärkung der Verbraucherrechte bei versteckten Preiserhöhungen angesehen und könnte als Signal für zukünftige gesetzliche Regelungen gegen Mogelpackungen dienen.
Tipps für Verbraucher zur Vermeidung von Shrinkflation
Verbraucher können sich beim Einkauf vor Mogelpackungen schützen, indem sie einige Maßnahmen beachten:
Die Mogelpackungsliste der Verbraucherzentrale konsultieren.
Auf Hinweise wie „Neue Rezeptur“ oder „Neu“ achten, die auf geringere Mengen oder minderwertige Zutaten hinweisen können.
Einkaufszettel nach dem Kauf vergleichen, insbesondere bei regelmäßig gekauften Produkten.
Eine Liste mit wiederkehrenden Einkäufen und Preisen führen, um Preisveränderungen schneller zu erkennen.
Das Gewicht der Produkte stets genau prüfen.
Quellen: Focus, wallstreet-online







