In Dresden wird ab dem 24. Juni 2026 ein Verbot für die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern erlassen, da die Niederschläge seit Jahresbeginn 2026 zu gering sind und viele Gewässer ausgetrocknet sind. Das Verbot gilt bis zum 31. Oktober 2026 und betrifft sowohl große als auch kleine Gewässer.











































































