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Strafen für Hertha BSC und Dynamo Dresden nach Pyro-Ausschreitungen

Das DFB-Sportgericht hat hohe Strafen gegen Hertha BSC (152.000 Euro) und Dynamo Dresden (91.200 Euro) verhängt, nachdem es beim Spiel am 4. April zu schweren Ausschreitungen und Pyrotechnik-Einsatz kam. Dynamo legt Einspruch gegen das Urteil ein, das auch Teilausschlüsse für zukünftige Heimspiel…

Strafen für Hertha BSC und Dynamo Dresden nach Pyro-Ausschreitungen
Depositphotos

Die Vorfälle während des Zweitligaspiels zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC am 4. April haben erhebliche Konsequenzen nach sich gezogen. Das DFB-Sportgericht hat entschieden, dass Hertha BSC eine Geldstrafe in Höhe von 152.000 Euro zahlen muss, während Dynamo Dresden mit 91.200 Euro zur Kasse gebeten wird.

Teilausschluss für Heimspiele

Zusätzlich zu den Geldstrafen müssen bei den kommenden beiden Heimspielen von Dynamo Teile der Zuschauer ausgeschlossen werden. Die Strafe für das zweite Spiel wird jedoch bis zum Sommer 2027 zur Bewährung ausgesetzt. Diese Entscheidungen wurden am Mittwoch vom DFB-Sportgericht verkündet.

Unterbrechungen während des Spiels

Das Spiel, das mit einem 1:0-Sieg für Hertha endete, wurde gleich zu Beginn für fast fünf Minuten unterbrochen. Grund dafür war der massive Einsatz von Pyrotechnik im Gästeblock. In der Folge kam es zu einem Vorfall, bei dem Dynamo-Anhänger ein Banner von Hertha stahlen, was zu weiteren Ausschreitungen im Innenraum führte. Pyrotechnik wurde in beide Fanblöcke geschossen, was einen Eingriff der Polizei erforderlich machte und das Spiel für etwa 20 Minuten stoppte.

Reaktion des DFB-Sportgerichts

Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Stephan Oberholz, äußerte sich zu den Vorfällen und betonte, dass er sich an kaum einen vergleichbaren Fall erinnern könne, bei dem Pyrotechnik in solch einem Ausmaß als Waffe gegen Menschen eingesetzt wurde. Er stellte klar, dass dies nicht tolerierbar sei und es dafür keine Entschuldigung oder Nachsicht geben könne.

Einspruch von Dynamo Dresden

Dynamo Dresden hat angekündigt, gegen das Urteil Einspruch einzulegen. Geschäftsführer Stephan Zimmermann betonte, dass insbesondere der Teilausschluss der Zuschauer als Kollektivstrafe nicht akzeptabel sei. Er sieht die Notwendigkeit, die Argumente und Präventivmaßnahmen des Vereins persönlich darzulegen. Von der Blocksperre wären auch die Ultras und 9.000 Stehplätze in den Fanblöcken betroffen.


Quellen: B.Z., stern

Bildquelle: Depositphotos

Ronny Winkler