Die Stadt Köln droht ein Zwangsgeld von 5.000 Euro, da sie trotz eines Alkoholverbots nicht ausreichend Maßnahmen zur Lärmreduzierung am Brüsseler Platz umgesetzt hat. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Beschwerde der Stadt zurück und bestätigte die Verpflichtung zur Lärmminderung.








