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Versuchter Mord auf Friedhof – Haftstrafe für Ehepaar

Sie schießt ihm einen Pfeil in den Rücken, er greift den Mann mit einem Hammer an. Nach einem ungewöhnlichen Mordversuch auf einem Bremer Friedhof ist ein Ehepaar verurteilt worden.

Nach einem Angriff mit Armbrust und Hammer auf einem Bremer Friedhof ist ein Ehepaar zu Haftstrafen verurteilt worden. (Archivbild)
Foto: Sina Schuldt/dpa

Ein Mann wurde auf einem Bremer Friedhof mit einer Armbrust und einem Hammer angegriffen. Das Landgericht Bremen hat daher ein Ehepaar wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die 43-Jährige muss demnach sieben Jahre ins Gefängnis, der 50-Jährige vier Jahre, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.

Pfeil in den Rücken geschossen

Das Gericht stellte fest, dass das Paar im August des letzten Jahres versucht hat, den Mann heimtückisch zu töten. Der Mann ist der Ex-Partner der angeklagten Frau, die eine gemeinsame Tochter haben. Laut Urteil schoss die 43-jährige Frau dem Mann mit einer Armbrust einen Pfeil in den Rücken. Der Mann fiel zu Boden und konnte den Pfeil entfernen. Der 50-jährige Angeklagte griff den Mann mit einem Hammer an, verfehlte jedoch sein Ziel. Als der angegriffene und verletzte Mann um Hilfe schrie, floh das Paar.

Frau soll treibende Kraft gewesen sein

Laut der Gerichtssprecherin waren die Streitigkeiten um das Sorge- und Umgangsrecht der Hintergrund der Tat. Die Frau wurde als treibende Kraft angesehen und hatte die führende Rolle. Obwohl das Paar gemeinsam geplant und die Tat gemeinsam ausgeführt hatte, wurden beide vom Gericht als voll schuldfähig eingestuft. Bei beiden wurde eine Persönlichkeitsstörung festgestellt.

Während der Verhandlung äußerten sich die Angeklagten zur Tat, aber das Gericht betrachtete ihre Aussagen nicht als vollständiges Geständnis. Die Sprecherin fand nicht alles glaubwürdig. Entscheidend waren die Angaben des Opfers, das auch Nebenkläger war.

Die Beschuldigte verbleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen die Beschuldigte wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt sie auf freiem Fuß.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten beantragt, dass die Angeklagte zu sechs Jahren Haft und ihr Ehemann zu fünf Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt werden. Die Verteidigung forderte hingegen eine Bewährungs- oder Geldstrafe aufgrund der Körperverletzung.

dpa