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Neue Regeln für Handynetze in Deutschland

Bundesnetzagentur plant Verlängerung der Nutzungsrechte und verbesserte Versorgung im ländlichen Raum für Mobilfunknetzbetreiber.

Mit der Deutschen Telekom, O2 Telefónica und Vodafone gibt es drei etablierte Netzbetreiber und mit 1&1 seit kurzem auch eine Nummer vier.
Foto: Jens Büttner/dpa

Die Handynetze in Deutschland sollen verbessert werden. Dafür plant die Bundesnetzagentur, Ausbauregeln festzulegen, die der Behördenpräsident Klaus Müller heute in einer Entwurfsfassung präsentiert. Die Regelungen sind entscheidend für die zukünftige Qualität des Mobilfunks in Deutschland. Ein Überblick über das Thema.

Worum geht es?

Alle vier bis fünf Jahre versteigert der Bund Nutzungsrechte für verschiedene Frequenzbänder, die für ein gutes Handynetz elementar wichtig sind. Das spült dem Bund Milliarden in die Kasse, 2019 waren es rund 6,5 Milliarden Euro für eine etwa zwanzigjährige Nutzung. Bei der ersten großen Auktion im Jahr 2000 waren es sogar mehr als 50 Milliarden Euro. Dieses Jahr sollte eigentlich wieder versteigert werden, Anfang 2026 werden wichtige Frequenzen frei. Doch diese Auktion soll nun ausfallen.

Die Nutzungsrechte werden voraussichtlich um fünf Jahre verlängert. In einigen Jahren wird es erneut zu einer Auktion kommen, bei der andere Frequenzen einbezogen werden. Die Netzbetreiber sollen bei der Verlängerung nur vergleichsweise niedrige Gebühren zahlen – für fünf Jahre wären das insgesamt rund 600 Millionen Euro. Im Vergleich zu den Auktionskosten von 2019 sind die Gebühren also grob gesagt um ein Drittel niedriger.

Warum verzichtet der Bund auf Milliarden?

Es gibt drei etablierte Netzbetreiber in Deutschland, nämlich die Deutsche Telekom, O2 Telefónica und Vodafone, sowie seit kurzem auch eine Nummer vier – 1&1. Die Firma aus Montabaur plant, ihr Handynetz schrittweise auszubauen und wollte an einer neuen Auktion teilnehmen, um zusätzliche Frequenzblöcke zu erwerben. Allerdings stehen dieses Mal nicht genügend Frequenzen zur Verfügung, um den Bedarf von vier statt nur drei Unternehmen zu decken.

Falls es dennoch zu einer Auktion kommt, warnen die etablierten Unternehmen vor einer Verschlechterung der Qualität zum Nachteil der Verbraucher. Die Idee eines Tauschmodells, bei dem andere Frequenzen berücksichtigt werden und 1&1 die Möglichkeit erhält, wurde von den Platzhirschen abgelehnt. Dies war jedoch die Hoffnung des Neulings unter den Netzbetreibern.

Warum ist das Regelwerk wichtig für Verbraucher?

Wenn die Nutzungsrechte verlängert werden, müssen sich die Netzbetreiber zur Einhaltung von Auflagen verpflichten. Auf diese Weise möchte der Staat sicherstellen, dass eine flächendeckende Versorgung allmählich Realität wird und die Telekommunikationsunternehmen nicht nur dort investieren, wo der meiste Datenverkehr stattfindet und es wirtschaftlich rentabel ist. Zum Beispiel sind die Netzbetreiber verpflichtet, bis Ende 2024 alle Bundesstraßen mit 100 Megabit pro Sekunde abzudecken. Die Messung erfolgt in der Nähe der Antenne und nicht am Smartphone selbst.

Die Vorschriften für die Verkehrswege beziehen sich auf die gesamte Branche: Wenn ein Kilometer Bundesstraße nur von einem Netzbetreiber abgedeckt wird und der nächste Kilometer vom anderen Netzbetreiber, gilt die Ausbauvorschrift als erfüllt – auch wenn ein Verbraucher zwischendurch in einem Funkloch ist, da sein Smartphone nur mit einem Netz verbunden ist und nicht mit allen. Diese Anrechnungsmöglichkeit im Vorschriftenkatalog könnte in Zukunft entfallen, was bedeuten würde, dass jedes Netz durchgehend gute Verbindungen bieten müsste – was für Verbraucher von großem Vorteil wäre. Zudem plant die Netzagentur, die Versorgung auf dem Land mit einer speziell auf dünn besiedelte Gebiete ausgerichteten Vorschrift zu verbessern.

Was sind die Knackpunkte?

Bei der Verlängerung der Nutzungsrechte würde der Netzbetreiber-Neueinsteiger 1&1 außen vor bleiben. Die Behörde würde sich bemühen, den entstehenden Nachteil für den Internetkonzern aus Rheinland-Pfalz mit speziellen Regeln zu minimieren. Ein weiterer strittiger Punkt ist, wie es mit Telekommunikationsanbietern ohne eigenes Handynetz weitergeht. Freenet und andere kleine Wettbewerber bestehen darauf, dass die Netzbetreiber verpflichtet sind, sie in ihr Netz aufzunehmen – dies wäre eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung. Die großen Platzhirsche hingegen sträuben sich dagegen – sie möchten selbst entscheiden, ob sie Freenet & Co als Untermieter in ihr Netz lassen oder nicht.

Wie geht es weiter?

Behördenleiter Müller präsentiert nun einen Entscheidungsentwurf, der von Unternehmen, Verbänden und Politikern in den nächsten Monaten kommentiert werden kann. Die endgültige Entscheidung soll im Herbst getroffen werden. Bis dahin können zwar Änderungen vorgenommen werden, aber ein radikaler Kurswechsel gilt als unwahrscheinlich. Die nächste Auktion könnte im Jahr 2028 stattfinden. Dann kann der Bund erneut mit Milliardeneinnahmen rechnen.

dpa