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Gebühren zurückfordern: Viele Bankkunden zögern noch immer

Bankkunden haben nach Kontogebühren-Urteil bisher wenig Geld zurückgefordert. Viele wissen nicht über Anspruch Bescheid oder sehen Aufwand als zu groß an.

Bankkunden können Gebühren zurückfordern, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben (Symbolbild).
Foto: Fabian Sommer/dpa

Nach dem Kontogebühren-Urteil des Bundesgerichtshofs vor drei Jahren haben viele Bankkunden einer Umfrage zufolge bislang kein Geld zurückgefordert. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Innofact im März haben lediglich 110 von insgesamt 1025 Befragten angegeben, bei ihrem Kreditinstitut eine Erstattung von Gebühren beantragt zu haben. Verivox schätzt jedoch, dass wesentlich mehr Bankkunden einen Anspruch darauf haben.

Allein zwischen Anfang 2018 und Juni 2021 sei das Girokonto von mindestens 40 Prozent der Kunden teurer geworden, sagte Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH. «Uns ist keine einzige Bank bekannt, die für Gebührenerhöhungen schon vor dem Karlsruher Richterspruch die Zustimmung der Kunden eingeholt hat.»

Am 27. April 2021 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Kreditinstitute die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen, wenn sie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ändern. Die Klausel, die besagt, dass Banken stillschweigend von der Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht innerhalb von zwei Monaten widersprechen, benachteiligt die Kunden unangemessen. Kunden können Gebühren zurückfordern, die von den Instituten ohne ausdrückliche Einwilligung erhoben wurden.

Manchen Bankkunden ist Aufwand zu groß – Sorge vor Kontokündigungen

Nach einer Umfrage im Auftrag von Verivox sind mehr als vier von zehn (43 Prozent) Bankkunden nicht über das Urteil informiert. Sie wussten also nicht, dass sie möglicherweise Anspruch auf Gebührenerstattung haben. Von den restlichen Befragten im März verzichteten 81 Prozent darauf. Dabei gaben etwa 35 Prozent an, dass sie keinen Anspruch hätten, da es in den Vorjahren keine Gebührenerhöhung gegeben habe.

Einem weiteren Viertel war also der Aufwand zu hoch. 19 Prozent sagten, dass es sich nicht gelohnt hätte, die Rückforderung einzufordern, da es sich um keine hohen Beträge handelte. 16 Prozent waren unsicher, ob das Urteil auch auf sie persönlich zutreffen würde. Weitere Gründe waren die Angst vor einem rechtlichen Streit (9 Prozent), der Unwille, die Beziehung zur Bank zu belasten (7 Prozent) und die Sorge vor einer Kontoschließung (7 Prozent). Es konnten mehrere Gründe genannt werden.

Bis zu welchem Jahr Betroffene Gebühren zurückfordern können, ist bislang umstritten. Verbraucherschützer sind der Meinung, dass auch Ansprüche vor dem Jahr 2018 erstattungsfähig sind. Trotz der deutlich gesunkenen Zahl von Beschwerden von Bankkunden bei der Finanzaufsicht Bafin aufgrund der Umsetzung des Urteils durch ihre Bank, bleibt das Thema insgesamt umstritten. Im letzten Jahr wurden 69 Fälle registriert. Im Jahr des BGH-Urteils 2021 gab es noch etwa 1980 Beschwerden.

dpa