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Autos auf Gehwegen: Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Klage von Anwohnern

Das Urteil könnte bundesweit Signalwirkung haben und Anwohner gegen zugeparkte Gehwege stärken.

Heute findet ein Prozess zum Thema Parken auf Gehwegen am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zum aufgesetzten Parken statt.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt sich heute mit der Frage, ob Anwohner gegen Autos auf Gehwegen vorgehen können. Es ist Autofahrern untersagt, ohne Erlaubnis beispielsweise mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig zu parken.

In vielen Städten ist das aufgesetzte Parken dennoch verbreitet und Behörden dulden es. Von dem Urteil könne eine «Signalwirkung» ausgehen, sagte der Osnabrücker Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Henning J. Bahr, der Deutschen Presse-Agentur.

Die fünf Kläger sind Eigentümer aus Bremen, wie einer der Kläger auf Rückfrage bestätigte. Sie besitzen Eigentum in Straßen, in denen Autofahrer nahezu durchgehend auf dem Bürgersteig parken. Die Kläger wollen, dass die Straßenverkehrsbehörde dagegen vorgeht. Die andere Partei ist die Stadt Bremen. Das Gericht hat einen einzelnen Verhandlungstag angesetzt. «Ob das Gericht an dem Tag zu einer Entscheidung kommt und das Urteil verkündet, kann ich nicht vorhersagen», sagte eine Gerichtssprecherin.

Gericht urteilte 2021

Im Jahr 2021 entschied das Bremer Verwaltungsgericht, dass die Kläger das Recht haben, von der Straßenverkehrsbehörde einzugreifen. Die Behörde kann entscheiden, welche Maßnahmen sie ergreift. Das Bremer Oberverwaltungsgericht bestätigte dies im Jahr 2022 grundsätzlich in einem Urteil. Es stellte jedoch fest, dass die Behörde derzeit Spielraum hat, ob sie eingreift. Sie kann jedoch nicht völlig untätig bleiben. Zum Beispiel müsste die Behörde erklären, warum sie keine einseitigen Halteverbotsschilder aufstellt, was relativ wenig Aufwand erfordern würde.

Bahr sagte, dass ihm zufolge das Verwaltungsgerichtsurteil das erste sei, das Anwohnern zugeparkter Gehwege ein Abwehrrecht gewähre. Wenn das Bundesverwaltungsgericht zugunsten der Kläger entscheide, könnten Anwohner im ganzen Land sich gegen zugeparkte Gehwege wehren. Es sei auch möglich, dass sie in Zukunft gegen andere dauerhafte Verstöße – wie das übermäßig schnelle Fahren in Wohngebieten – vorgehen könnten. Wenn das Gericht zuungunsten der Kläger entscheide, werde die Bremer Rechtsprechung wahrscheinlich rückgängig gemacht.

Es wurde angekündigt, dass die Kläger keine Statements abgeben werden, wenn sie mit ihrer Klage scheitern. Im Falle eines Erfolgs planen sie jedoch, sich zu äußern. Weder das Bremer Mobilitätsressort noch das Bundesverkehrsministerium äußerten sich vor Prozessbeginn zu dem Verfahren.

dpa