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TV-Wahlfreiheit ab 1. Juli: Was Mieter wissen sollten

Ab dem 1. Juli müssen Mieter ihren Fernsehanschluss selbst organisieren. Es gibt zahlreiche Alternativen zum klassischen Kabelanschluss, die oft bessere Angebote und günstigere Preise bieten.

Tschüss, Nebenkostenprivileg: Charmante Aufklärungskampagne zur neuen TV-Freiheit
Foto: HD+

Seit Monaten liest man immer häufiger über das Ende des sogenannten Nebenkostenprivilegs. Mieterinnen und Mieter hätten schon längst von ihren Vermietern darüber informiert werden sollen, dass sie sich ab dem 1. Juli selbst um ihren Fernsehanschluss kümmern müssen. Aber warum geschieht das alles? Und welche Alternativen bieten den Nutzern die besten Vorteile in der nun beginnenden TV-Wahlfreiheit?

Was ist das Nebenkostenprivileg?

Das Nebenkostenprivileg stammt aus früheren Zeiten. Vor mehr als 40 Jahren eingeführt, um die Kabelnetzversorgung in Deutschland zu fördern, hatten Vermieter seit den 1980er-Jahren die Möglichkeit, Sammelverträge fürs Kabelfernsehen abzuschließen. Die Kosten dafür konnten sie – ebenso wie andere Betriebskosten, wie etwa für Abwasser oder Müllentsorgung – über die jährliche Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen.

Ein Gesetz zur Abschaffung dieses Privilegs ist zwar seit Ende 2021 in Kraft, aber bis zum 30. Juni 2024 gilt noch eine Übergangsfrist. Ab dem 1. Juli könnte der heimische Bildschirm jedoch schlimmstenfalls schwarz bleiben, da die Vermieter in der Regel die Sammelverträge mit den bisherigen Anbietern gekündigt haben.

Vorteilhaft ist die Gesetzesänderung für alle, die für den Kabelanschluss im Mietvertrag zahlen mussten, obwohl sie ihn nie genutzt haben. Es bietet auch eine Möglichkeit für diejenigen, die weiterhin fernsehen möchten – obwohl sie sich jetzt um eine Alternative bemühen müssen. Das Angebot ist vielfältig. Wer die verschiedenen Anbieter und Empfangswege gezielt vergleicht, kann Geld sparen und möglicherweise ein deutlich besseres Angebot erhalten.

Entwarnung: Kabelfernsehen wird nicht abgeschaltet

Angesichts des ganzen Aufhebens um das Nebenkostenprivileg könnten Mieterinnen und Mieter denken, dass das Kabelfernsehen zum Monatswechsel abgeschaltet wird. Das ist jedoch nicht der Fall. Wer diesen Empfangsweg weiterhin nutzen möchte, muss in der Regel einen eigenen Vertrag mit dem Kabelanbieter abschließen. Ein Beispiel für einen Anbieter, der in allen Bundesländern aktiv ist, ist Vodafone, das vor einigen Jahren Kabel Deutschland übernommen hat. Es gibt jedoch auch viele regionale Anbieter von klassischen Kabel-TV-Anschlüssen, oft in Kombination mit Breitbandinternet. Auch hier gilt: Unbedingt Preise und Angebote vergleichen, da es gerade in städtischen Gebieten dank guter Internet-Infrastruktur zahlreiche Alternativen gibt.

Klassische Alternativen zum Kabelfernsehen

Wenn Mieter ein relativ modernes Fernsehgerät haben, können sie das TV-Programm über ihre DSL- oder Glasfaser-Verbindung anschauen. Viele Internet-Anbieter bieten entsprechende TV-Pakete an, die direkt zum Internetanschluss hinzugebucht werden können.

Darüber hinaus gibt es Dienstleister wie Waipu, Zattoo oder HD+, über die Nutzerinnen und Nutzer das aktuelle Fernsehprogramm auf unterstützten internetfähigen Smart-TVs streamen können – neben dem Fernseher auch auf anderen Geräten wie dem Laptop oder dem Smartphone. Nach meist mehrwöchigen, kostenlosen Probeabos fallen jedoch je nach gebuchtem Angebot in der Regel monatliche Gebühren an. Diese Anbieter punkten außerdem mit Funktionen wie Pause, Neustart oder dem Zugriff auf die Mediatheken. Die Preise liegen hier je nach Umfang zwischen 6 und 13 Euro pro Monat.

Das seit Jahrzehnten verbreitete Satellitenfernsehen ist – nach Installation der notwendigen Satellitenschüssel – die kostengünstigste Option. Hier können die meisten Programme ohne Gebühren empfangen werden. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen lediglich die notwendigen Empfangsgeräte wie eine Satellitenschüssel und einen SAT-Receiver besorgen, falls dieser nicht bereits im Fernseher integriert ist. Die Verbraucherzentrale weist jedoch darauf hin, dass Mieterinnen und Mieter zuerst klären müssen, ob die Installation einer Schüssel auf Balkonen oder an Außenwänden möglich und erlaubt ist.

Die TV-Plattform HD+ bietet ein sogenanntes hybrides Angebot an. Nutzer können entweder über Satellit oder IPTV kostenpflichtigen Zugang zu einer breiten Senderauswahl, besonderer Bildqualität und Servicefunktionen erhalten. Dazu gehört der Zugang zu etwa 100 Sendern in HD-Qualität, einschließlich aktuell mindestens 25 Programmangeboten der privaten Sender. Über Satellit gibt es zusätzlich drei Sender in gehobener UHD-Qualität. Inhalte können pausiert und Sendungen neu gestartet werden, falls man den Anfang verpasst hat. Die ersten sechs Monate über Satellit sind derzeit kostenlos, danach kostet das Angebot 6 Euro monatlich oder 75 Euro jährlich.

In vielen Gegenden kann das TV-Programm auch noch über den Antennen-Standard DVB-T2 HD empfangen werden, auf den in vielen deutschen Regionen bis Sommer 2019 umgestellt wurde. Über Zimmer- oder Dachantenne sind damit etwa 40 öffentlich-rechtliche sowie private Programme empfangbar, größtenteils in HD-Qualität. Eine Karte der unterstützten Regionen – einschließlich derjenigen mit eingeschränktem Empfang – und einen Empfangscheck findet man auf der Internetseite “dvb-t2hd.de”, einer Initiative von öffentlichen und privaten Medienanstalten und Sendern. Für den Empfang von Privatsendern fallen Kosten von etwa acht Euro monatlich an.

Mediatheken und mehr

Die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind alternativ kostenlos in den Mediatheken der jeweiligen Sender verfügbar. Die Streamingangebote Joyn und RTL+ bieten Inhalte der Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL sowie weitere Produktionen live oder auf Abruf an, zu Preisen von je nach Dienst und gewähltem Abonnement etwa 7 bis 15 Euro monatlich.

Derartige Angebote sind meist auf modernen Smart-TVs verfügbar. Wer jedoch ein älteres Gerät besitzt, kann verschiedene Streaminglösungen nutzen, um den alten Fernseher in der Regel über einen HDMI-Anschluss und eine WLAN-Verbindung für den TV-Empfang aufzurüsten. Solche Streamingplayer gibt es unter anderem von Roku, Google oder Amazon. Je nach Endgerät und Anbieter können viele der zuvor genannten Angebote gebündelt werden, sodass neben den klassischen TV-Sendern oft auch eine Vielzahl von Mediatheken, YouTube-Kanälen, Streaming-Diensten wie Netflix oder Disney+ und mehr auf dem Bildschirm erscheinen.

Fazit: Erst vergleichen, dann umsteigen

Wer weiterhin klassisches Kabelfernsehen empfangen möchte, kann dies nach wie vor tun, unabhängig vom Nebenkostenprivileg. Allerdings gibt es inzwischen viele Alternativen, die oft mehr Sender zu vergleichbaren Preisen bieten. Mieterinnen und Mieter sollten daher zuerst vergleichen, welche Alternative am besten zu ihren Bedürfnissen passt. Dabei ist es wichtig, immer zu prüfen, ob das Fernsehgerät direkt für den jeweiligen Anbieter geeignet ist oder ob zusätzliche Hardware wie kompakte Streaming-Sticks, TV-Boxen oder Receiver notwendig ist. Jedenfalls muss niemand, der sich kurz Zeit für die Anbietersuche nimmt, ab dem 1. Juli auf Fernsehgenuss verzichten.

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