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Lockdown & Impf-Pflicht – Das plant die Regierung

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Corona-Notbremse des Bundes ist der Weg frei für weitere Maßnahmen.

Foto: Nadine Weigel/dpa

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Corona-Notbremse des Bundes aus der dritten Pandemie-Welle ist der Weg frei für weitere Maßnahmen.

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Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) beraten sich heute mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder über die nächsten Schritte in der Pandemie.

Der voraussichtliche neue Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat in einer Bund-Länder-Schalte am Dienstag Sympathien für eine allgemeine Impfpflicht gegen Corona gezeigt.

Die Abstimmung darüber im Bundestag solle ohne Fraktionszwang stattfinden, sagte Scholz in der Runde, wie die dpa erfuhr.

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Beschlussentwurf der CDU

Im Beschlussentwurf der Unions-geführten Länder (der der Bild vorliegen soll) heißt es, die „zu hohe Zahl ungeimpfter Personen in Deutschland ist die Hauptursache für die hohe Infektionsdynamik und die damit einhergehenden Einschränkungen für die Gesamtbevölkerung“.

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1.) Ungeimpfte

Ungeimpfte sollen sich nur noch „mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen treffen.“ Und weiter: „Geimpfte, Genesene sowie für Kinder unter 12 Jahren werden bei der Gesamtpersonenzahl nicht mitgezählt. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.“

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2.) Klubs und Discotheken

„Klubs und Discotheken werden geschlossen, da es sich um Bereiche handelt, die mit einem besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen verbunden sind“ heißt es in ihrem Beschlussentwurf.“ „Bei Großveranstaltungen darf die Kapazität nur zu einem Drittel ausgelastet werden.“

3.) Inzidenz

„In Gebieten mit einer außerordentlich hohen 7-Tages-Inzidenz können über die vorgenannten Maßnahmen hinausgehende Beschränkungen ergriffen werden.“

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Länder bitten Bund

Laut „Bild“ bitten die Länder den Bund, „sofern die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht vom Deutschen Bundestag festgestellt wird“, bis zum 10. Dezember das gerade beschlossene Infektionsschutzgesetz „anzupassen“.

Und zwar so, dass Maßnahmen, die vor Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite beschlossen wurden, auch über den Übergangszeitraum (bis 15. Dezember 2021) hinaus weiter gelten können.

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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Klagen ab, die sich gegen die im Frühjahr angeordneten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen richteten.

Die Grundrechtseingriffe seien durch «überragend wichtige Gemeinwohlbelange» gerechtfertigt gewesen, teilte das Karlsruher Gericht am Dienstag mit. (Az. 1 BvR 781/21 u.a.)

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Leiter des Krisenstabes soll ein Generalmajor werden

Scholz stellte dabei nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur Generalmajor Carsten Breuer als Leiter des geplanten Krisenstabs zur Corona-Bekämpfung vor. Außerdem sollte über die aktuelle Lage angesichts der drohenden Überlastung der Kliniken und der Ausbreitung der neuen Omikron-Variante des Virus gesprochen werden.

Scholz zeigte dabei Sympathien für eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus. Die Abstimmung darüber im Bundestag solle ohne Fraktionszwang stattfinden, sagte Scholz in der Runde, wie die Deutsche Presse-Agentur übereinstimmend aus mehreren Quellen erfuhr.

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Beratung am Dienstag

Im Vorfeld der Bund-Länder-Beratungen am Dienstag hatten die unionsgeführten Länder auf konkrete Mindestbeschlüsse gedrungen, um der aktuellen Corona-Lage Herr zu werden.

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Die sogenannten B-Länder verständigten sich vor den Beratungen an diesem Dienstag auf einen fünf Punkte umfassenden Forderungskatalog mit Schutzmaßnahmen, der etwa die Schließung von Clubs und Bars sowie strikte Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte vorsieht. Unklar ist allerdings, ob es überhaupt Beschlüsse gibt.

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Hamburg

Indes kündigte Hamburg an, Ungeimpfte in der Hansestadt von Samstag an vom Einzelhandel auszuschließen. Sie können dann nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen.

Darüber hinaus beschloss der rot-grüne Senat am Dienstag, dass ebenfalls von Samstag an in Clubs das 2G-plus-Modell gilt. Besucher müssen dann zusätzlich zu ihren Impf- beziehungsweise Genesenen-Bescheinigungen einen negativen Corona-Test vorlegen. Auch für Großveranstaltungen kündigte Senatssprecher Marcel Schweitzer in Abhängigkeit der laufenden Beratungen mit dem Bund Neuregelungen an.

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Baden-Württemberg

Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann stellte für sein Bundesland eine scharfe Einschränkung öffentlicher Veranstaltungen in Aussicht. Man werde «ziemlich sicher» regeln, dass Fußballspiele und Sportgroßveranstaltungen nur noch ohne Publikum stattfinden können, sagte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart.

Freizeitbetriebe wie Clubs und Diskotheken werde man schließen. Die Abgabe von Alkohol im öffentlichen Raum solle verboten werden, sofern sich die Lage auf den Intensivstationen nicht bessere. Kretschmann sagte, dass man diese weitergehenden Maßnahmen in dieser Woche beschließen wolle. Die neue Verordnung für Baden-Württemberg solle am Donnerstag in Kraft treten.

Quellen: DPA, Bild

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