Der Stadt Köln droht ein Zwangsgeld von 5.000 Euro, da sie trotz ergriffener Maßnahmen zur Lärmreduzierung am Brüsseler Platz nicht ausreichend auf die Beschwerden der Anwohner reagiert hat. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Verpflichtung zur effektiven Lärmreduzierung.
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