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Verbot von lose Verschlusskappen bei Getränken in Deutschland

Neue EU-Richtlinie verbietet Kunststoffdeckel bei Einwegverpackungen bis 3 Liter Volumen ab 2024.

Neue EU-Richtlinie: Fest verbundene Kunststoffdeckel sind seit heute an einigen Getränken Pflicht.
Foto: Robert Michael/dpa

Um die Umweltbelastung durch Plastikmüll zu reduzieren, sind ab heute in Deutschland lose Verschlusskappen für bestimmte Getränke verboten. Dies betrifft Einwegverpackungen mit Kunststoffdeckeln, wie zum Beispiel Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen, die ein Volumen von bis zu drei Litern haben. Glas oder Metall sowie Mehrwegbehälter für Getränke sind von dieser Regelung ausgenommen, so das Bundesumweltministerium.

Grund für die Einführung der «angebundenen Deckel» ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU). Dieser Richtlinie liegt dem Ministerium zufolge eine Studie zugrunde, wonach Kunststoffdeckel zu den am häufigsten an Stränden der EU vorzufindenden Kunststoffabfällen gehören. 

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kennen die Deckel bereits. Denn die Verordnung, die die Vorgaben in Deutschland regelt, trat nach Angabe des Umweltbundesamts am 3. Juli 2021 in Kraft mit einer dreijährigen Übergangsfrist. «Seitdem haben viele Unternehmen nach und nach ihre Getränkeverpackungen umgerüstet, um ab dem 3. Juli 2024 die neuen Anforderungen zu erfüllen», heißt es von der Behörde. 

Behälter, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, aber vor dem Stichtag auf den Markt gekommen sind, können laut dem Umweltministerium (BMUV) zeitlich unbegrenzt abverkauft werden.

Bisher keine konkreten Zahlen über Plastikmüllreduktion

Einige Menschen sind jedoch von den neuen Verschlüssen genervt. «Dem BMUV ist bekannt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die fest verbundenen Deckel nicht nur positiv sehen», heißt es von einer Sprecherin aus dem Ministerium. Das Ziel der Richtlinie sei es jedoch, die Umwelt durch geringfügige Maßnahmen zu schützen. Deswegen seien die befestigten Deckel bei bestimmten Getränkebehältern erforderlich.

Bisher haben weder das Ministerium noch das Umweltbundesamt Zahlen darüber, wie stark sich der Plastikmüll durch die neue Vorgabe verringern könnte. Laut Umweltministerium plant die Bundesregierung, die Umsetzung der neuen Regelung im Jahr 2027 zu bewerten.

Kritik der Verbraucherzentrale

Philip Heldt, Referent für Ressourcenschutz bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, ist nicht überzeugt von den neuen Schraubverschlüssen: «Ich empfinde die Änderung der Verschlussart als wenig zielführend.» Das Gesetz gehe ihm zufolge am Kernproblem vorbei. «Wir verbrauchen viel zu viele Einwegprodukte», sagt Heldt. «Deckel zu ändern, nützt der Umwelt erst mal nichts.» 

Der Experte sagt, dass die neuen Verschlüsse in vielen Fällen sogar etwas mehr Material verbrauchen als die früheren Deckel. Nach Heldt sind klare Vorgaben erforderlich – zum Beispiel eine Regelung, um die Hohlräume bei Produkten obligatorisch zu reduzieren und somit den Verpackungsmüll zu verringern. Auch Verbote von unnötigen Umverpackungen wie Kartons bei Zahnpasta würden zu einer Materialersparnis und Umweltentlastung führen.

dpa