In vielen Regionen ist Grillen im Freien nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Wer in Parks oder Wäldern unbefugt grillt, riskiert hohe Bußgelder von bis zu 5.000 Euro. Informieren Sie sich über die geltenden Vorschriften Ihrer Gemeinde.
Wo ist Grillen teuer? Wichtige Regeln und Strafen bis 5.000 Euro kennen!

Grillen im Freien: Wo hohe Bußgelder drohen und welche Regeln zu beachten sind. Viele Menschen genießen es, in ihren Gärten oder in Parks zu grillen. Doch ist das Grillen im Freien tatsächlich legal? In diesem Artikel wird erläutert, wo es zu hohen Strafen kommen kann.
Grillen ist nicht überall gestattet. Wer in Parks oder an anderen öffentlichen Orten grillt, muss mit Strafen rechnen. Bußgelder können bis zu 5.000 Euro betragen. Wenn die Temperaturen steigen, holen viele Grillbegeisterte ihren Grill hervor. Für sie gibt es kaum etwas Schöneres, als Würstchen, Brot oder Steaks im Park oder im eigenen Garten zuzubereiten. Doch ist das Grillen dort tatsächlich erlaubt? Ist es gestattet, im Garten oder auf dem Balkon zu grillen? Für viele Menschen gehört das Grillen im Garten oder auf dem Balkon einfach zur Sommerzeit dazu. Ob dies jedoch rechtlich unproblematisch ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Nachbarschaftsrechte und Grillverordnungen. In jedem Fall sollte Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden, um sie nicht durch Rauch zu belästigen. Sollte im Mietvertrag das Grillen ausdrücklich untersagt sein, dürfen Mieter und Mieterinnen den Grill auf dem Balkon nicht einfach anwerfen. Bei Elektrogrills sieht die Gesetzgebung jedoch eine Ausnahme vor, solange sie keinen Rauch erzeugen.
Grillen am See und im Park: Mögliche Bußgelder
Wer im Freien grillen möchte, sollte beachten, dass nicht überall einfach gegrillt werden darf. Generell ist das Grillen in Parks und auf öffentlichen Plätzen nicht gestattet. Solange keine Schilder das Grillen ausdrücklich erlauben, bleibt der Grill kalt. In Städten wie Velbert gibt es ein Grillverbot in öffentlichen Parkanlagen, um auf Trockenperioden zu reagieren. Die Gefahr, dass trockene Böden durch Glut entzündet werden, ist immer gegeben. Auch am See gelten ähnliche Verbote. In einigen Bundesländern müssen zudem weitere Anforderungen beachtet werden, wie beispielsweise der Abstand zum Boden. Wer diese Vorgaben missachtet, könnte mit einer Ordnungswidrigkeit rechnen. In Städten wie Hannover, Essen und Düsseldorf ist das Grillen auf öffentlichen Plätzen hingegen erlaubt.
Hohe Strafen für illegales Grillen
Besonders teuer kann es werden, wenn illegale Grillaktionen im Wald durchgeführt werden und das Naturschutzgesetz verletzt wird. Tiere und die Natur dürfen durch Rauch oder unsachgemäß entsorgte heiße Asche sowie durch extreme Vermüllung nicht geschädigt werden. Daher gilt im Wald ein Grillverbot. In einigen Städten sind auch Einweggrills in Parks untersagt. Bei kleineren Verstößen müssen Grillverrückte mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. In Naturschutzgebieten oder in der Nähe von Naturdenkmälern drohen noch höhere Strafen. Besonders kostspielig wird es, wenn eine Grube zum Grillen ausgehoben wird; hier sieht das Gesetz eine Strafe von 5.000 Euro vor. Auch die Bußgelder variieren je nach Bundesland: In Bremen beträgt das Verwarngeld fünf Euro, in Mainz 35 Euro und in Frankfurt am Main sogar 120 Euro.
Hinweis: Bei Unsicherheiten, ob das Grillen im Freien erlaubt ist, sollte man sich besser bei der zuständigen Gemeinde erkundigen. Die jeweiligen Verordnungen sind häufig auch online verfügbar.
Quellen: news








