Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Endlich: Maskenpflicht fällt nach zwei Jahren!

Darauf haben viele Menschen schon lange gewartet – nach zwei endlos langen Jahren entfällt die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske.

Foto: Depositphotos

In Ländern wie Österreich und der Schweiz gilt die Maskenpflicht bereits seit Längerem nicht mehr. Jetzt zieht Deutschland nach – die Bundesregierung handelt und beendet die Maskenpflicht zum 2. April.

Auch die Testpflicht wackelt. Dr. Thomas Fischbach, Chef des Kinder- und Jugendärzteverbandes ist überzeugt: “Seitdem sich jeder impfen lassen kann, ist das anlasslose Massentesten nicht mehr sinnvoll.”

<div class=”manual-ad”></div>

<h2>Maskenpflicht für Schüler fällt deutschlandweit ab Apri</h2>

“Spätestens ab 2. April dürfen die Bundesländer keine Maskenpflicht mehr in Schulen anordnen! Der Gesetzentwurf soll kommende Woche beschlossen werden”, berichtet “Bild”. Bundesjustizminister Marco Buschmann (44, FDP): “Die Maskenpflicht an Schulen endet. In Schulen soll getestet werden können.”

In einem letzten Schritt ab dem 20. März sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen.

Auch über den 19. März 2022 hinaus sind aus Sicht von Bund und Ländern niedrigschwellige Basisschutz-Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz von Risikogruppen weiterhin nötig. Hierzu zählen insbesondere eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot und allgemeine Hygienevorgaben. Außerdem soll es möglich bleiben, in bestimmten Bereichen Testpflichten vorzusehen sowie den Impf-, Genesenen- und Teststatus zu überprüfen.

<div class=”manual-ad”></div>

Schon gelesen?

>> Russland: Deutschland ist Feind

>> Gazprom-Chef ermordet

>> Karl Lauterbach: Krebs-Diagnose

Für die Umsetzung der Beschlüsse sind die Länder in eigener Verantwortung zuständig. Nachfolgend die jeweiligen Bestimmungen pro Land. Die Darstellung beruht auf Angaben der Länder.

Quellen: Bild, Bundesregierung

Maskenpflicht Stand 10.3.22 Quelle: Bundesregierung
nf24