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Steuer: Mit diesen 5 hilfreichen Tricks in Ihrer Steuererklärung erhalten Sie eine hohe Rückerstattung

Es kann sich für Sie lohnen, eine Steuererklärung abzugeben. Mit den folgenden 5 Tricks eines Steuer-Experten können Sie sogar noch mehr Geld zurückerhalten.

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Steuererklärung: 5 nützliche Steuer-Tricks
Steuererklärung: 5 nützliche Steuer-Tricks
Foto: NF24 / Canva

Die Steuererklärung ist für viele ein leidiges Thema und der ein oder andere schiebt sie gerne bis zur allerletzten Deadline vor sich her. Doch indem Sie Ihre Steuererklärung anfertigen, können Sie durchaus auch positive Effekte erzielen.

In einigen Fällen haben Sie nämlich Anspruch auf eine Rückerstattung. Mithilfe dieser 5 Steuer-Tricks können Sie sogar noch mehr Geld zurückerhalten. Fabian Walter, der Autor des Buches „Sei doch nicht besteuert – Mit Steuerfabi die Welt der Steuern verstehen und richtig Geld sparen“ (EMF Verlag, 2022), wird Ihnen erläutern, wie das funktioniert.

Steuer-Trick 1: Kinderbetreuung und Fahrkosten – So sparen Sie Geld bei Ihrer Steuererklärung

Im ersten Trick geht es um die Kinderbetreuung. Eltern haben die Möglichkeit, Fahrtkosten zur Kinderbetreuung bei anderen Familienangehörigen wie beispielsweise Großeltern, mit 30 Cent pro Kilometer erstattet zu bekommen. Diese Kosten können dann in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings muss hierbei ein Betreuungsvertrag aufgesetzt werden, der ein ernsthaftes, gegenseitig berechtigendes und verpflichtendes Schuldverhältnis dokumentiert und somit eine klare Abgrenzung zu Betreuungsleistungen auf familiärer Basis oder aus Gefälligkeit darstellt, wie der Steuer-Experte erklärt. Außerdem müssen die Eltern eine entsprechende Rechnung stellen, welche neben dem Fahrtkostenbetrag auch weitere Informationen enthält:

Wenn Sie Fahrtkosten zur Kinderbetreuung bei anderen Familienangehörigen geltend machen möchten, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel, dass das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zudem ist es wichtig, dass die Rechnungen nicht bar bezahlt werden. Ein Betreuungsvertrag muss aufgesetzt werden, um ein verpflichtendes Schuldverhältnis zu dokumentieren und den Anspruch auf Fahrtkosten zu begründen. Dieser Vertrag muss unter anderem den Ausstellungszeitpunkt, eine Auflistung der durchgeführten Fahrten mit Datum sowie Angaben zum Aussteller und zum Rechnungsempfänger enthalten.

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Wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können die Eltern zwei Drittel der Betreuungsaufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Kind und Kalenderjahr, als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das kann sich insbesondere für Familien, die auf eine regelmäßige Betreuung durch andere Familienmitglieder angewiesen sind, finanziell lohnen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie alle notwendigen Angaben korrekt und vollständig in der Rechnung angeben, um keine Probleme bei der Steuererklärung zu bekommen.

Steuer-Trick 2: Steuerliche Vorteile durch Güterstandsschaukel für Ehepaare

Ein weiterer interessanter Steuer-Trick, den Experten wie Fabian Walter empfehlen, betrifft vor allem Ehepaare. Falls ein Partner mehr Vermögen erwirtschaftet als der andere und dieses auf den anderen Partner übertragen möchte, gibt es einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro. Dieser Freibetrag gilt jedoch nur für Ehepartner und nicht für eingetragene Lebenspartner. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Güterstandsschaukel, bei der das Vermögen zwischen den Partnern verschoben wird.

Der Vorteil dieser Methode ist, dass die Steuerlast der Ehepartner dadurch reduziert werden kann. Denn bei einer ungleichen Verteilung des Vermögens würde der Partner mit dem höheren Vermögen auch höhere Steuern zahlen. Durch die Güterstandsschaukel können beide Partner steuerliche Vorteile erzielen und die Steuerlast insgesamt reduzieren. Allerdings sollten Sie bei dieser Methode immer auch die steuerlichen Konsequenzen der Vermögensübertragung im Auge behalten und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

Laut Steuer-Experte Fabian Walter gibt es einen weiteren Trick für Ehepaare, die Freibeträge für ihre Kinder besser ausnutzen möchten. Hierfür könne der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch einen notariellen Vertrag in eine Gütertrennung umgewandelt werden. Der vermögendere Ehepartner kann dann die Hälfte des während der Ehe erzielten Zugewinns steuerfrei auf den anderen Ehepartner übertragen. Diese „Güterstandsschaukel zur steuerfreien Vermögensübertragung“ ist legal und kann mehrfach genutzt werden. Auf diese Weise können Ehepaare die Freibeträge von je 400.000 Euro für jedes Kind und jeden Ehegatten besser ausnutzen.

Steuer-Trick 3: Vorauszahlung der privaten Krankenversicherung

Wie Steuer-Experte Fabian Walter erklärt, gibt es seit dem 1.1.2020 eine neue Regelung bezüglich der Abziehbarkeit von Beiträgen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung: „Die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung für künftige Jahre sind im Zahlungsjahr abziehbar.“ Allerdings dürfen diese Beiträge das dreifache der im Zahlungsjahr gezahlten Beiträge nicht übersteigen. Walter empfiehlt daher, durch eine Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen für die nächsten drei Jahre die Höchstbeträge in den kommenden Jahren wieder ausnutzen zu können.

Der Steuer-Experte Fabian Walter gibt zu bedenken, dass es nicht immer sinnvoll ist, Vorauszahlungen für die Krankenversicherung zu leisten. Zum einen müssen gesetzlich Krankenversicherte keine Vorauszahlungen leisten, da ihr Arbeitgeber die Beiträge monatlich abführt. Zum anderen ist eine Vorauszahlung nicht ratsam, wenn ein Ehepartner privat und der andere gesetzlich krankenversichert ist. Hier ist eine individuelle Beratung empfehlenswert, um die beste Lösung zu finden.

Auch bei Rentnern und Pensionären ist eine Vorauszahlung nicht immer von Vorteil. In manchen Fällen kann die alte Berechnungsmethode der Höchstbeträge günstiger sein. Daher sollte man sich im Vorfeld genau informieren, ob eine Vorauszahlung sinnvoll ist.

Wer dennoch von der Möglichkeit Gebrauch machen möchte, sollte beachten, dass die Zahlungen an die Krankenkasse vor dem 22.12.2023 geleistet werden müssen, um den Effekt noch im Jahr 2023 nutzen zu können. Allerdings ist nicht bei jeder Krankenkasse eine Vorauszahlung möglich, daher sollte man sich im Vorfeld bei seiner Krankenkasse informieren.

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Steuer-Trick 4: Immobilienverkauf statt -schenkung

Laut dem Steuer-Experten ist es für Eltern, die eine vermietete Immobilie besitzen und diese an ihre Kinder weitergeben wollen, ratsam, diese nicht direkt zu verschenken. Stattdessen empfiehlt Walter, dass die Immobilie besser abgekauft werden sollte. Der Grund dafür ist, dass durch den Abkauf eine höhere Abschreibung auf das Gebäude möglich ist. Dadurch sinken die zu versteuernden Mieteinkünfte, was wiederum zu einer Senkung der zu zahlenden Steuern führt.

Es ist ratsam, zu vermeiden, dass man Geld schenkt, welches direkt für den Kauf einer Immobilie verwendet wird. Eine ausreichend lange Zeit sollte zwischen Schenkung und Kauf liegen. Der Steuer-Experte empfiehlt, dass vermietete Immobilien erst nach zehn Jahren der Vermietung steuerfrei verkauft werden können. Das sollte beachtet werden, wenn man zum Beispiel bereits nach neun Jahren verkaufen möchte.

Steuer-Trick 5: Eheschließung zum Jahresende

Eine Hochzeit wird manchmal mit steuerlichen Vorteilen begründet. Allerdings betont der Steuer-Experte, dass dies nur dann sinnvoll ist, wenn ein Ehepartner mehr verdient als der andere. Wenn beide Partner jedoch gleich viel verdienen, ergibt eine Heirat aus einkommensteuerlicher Sicht weniger Sinn.

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rb
Quellen: derwesten.de